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   OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43942
OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12 (https://dejure.org/2012,43942)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2012 - 1 W 66/12 (https://dejure.org/2012,43942)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2012 - 1 W 66/12 (https://dejure.org/2012,43942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 114 S 1 ZPO, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 830 Abs 1 S 2 BGB
    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Schadensersatzklage: Zulässigkeit einer Beweisantizipation; Ursächlichkeit einer Rangelei für Verletzungen und Mitverschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 830 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alkoholisierten Geschädigten kann Mitverschulden an Verletzung nach einer Rangelei treffen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12
    Welche Folgen die Körperverletzung hervorrief, also insbesondere die durch den Sturz vermittelte Fraktur, wäre dann eine im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantwortende Frage der Haftungsausfüllung (BGH NZV 2004, 27, 28; Zöller/Greger, § 287 Rdn. 3).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12
    Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, wobei bereits bei der Bestimmung des typischen Lebenssachverhalts zu berücksichtigen ist, dass für andere Ursachen keine Anhaltspunkte bestehen (BGH NJW 2010, 1072 f.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12
    Deshalb ist eine zur Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs führende Beweisantizipation nur solange zulässig, wie konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 2010, 288 f.), und deshalb eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs von einer Prozessführung absähe (OLG Köln NJW-RR 2001, 791).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12
    Deshalb ist eine zur Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs führende Beweisantizipation nur solange zulässig, wie konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 2010, 288 f.), und deshalb eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs von einer Prozessführung absähe (OLG Köln NJW-RR 2001, 791).
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12
    Deshalb ist eine zur Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs führende Beweisantizipation nur solange zulässig, wie konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 2010, 288 f.), und deshalb eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs von einer Prozessführung absähe (OLG Köln NJW-RR 2001, 791).
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